Der Übersetzer versieht seine Ausfertigung mit einem Rundstempel, der seine persönlichen Daten trägt und bestätigt mit seiner Unterschrift und Datum die Korrektheit der Übersetzung.
Die Textvorlage wird mit der Übersetzung verbunden (in der Regel mit Klammer und Siegel).
In Bayern bestätigt der Übersetzer, dass er hier vereidigt wurde, vermerkt Ausgangssprache und Zielsprache, Ort und Datum und unterzeichnet.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur gültig mit dem Original-Stempelabdruck und können demzufolge nicht als E-Mail versendet werden. Ausnahme bildet die qualifizierte elektronische Signatur, die EU-weit anerkannt ist.
Achtung: Ein Übersetzer „beglaubigt“ die Korrektheit der Übersetzung, nicht die Echtheit eines Dokuments, wie dies bei einem Notar geschieht.