
EINFACH. DIREKT. KORREKT.
Mit Brief und Siegel.
Immobilie kaufen in den USA, Studieren in Kanada oder Heiraten in der Südsee:
Was immer Sie planen – eines wissen Sie:
Ihre Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden. Was Sie noch nicht wissen, erfahren Sie bei den FAQ.
Vielleicht möchten Sie Ihre höchst privaten oder vertraulichen Angelegenheiten nicht irgend jemandem in die Hand geben, aus irgendeiner Agentur, von der sie nichts wissen, außer, dass sie scheinbar präsent und schnell ist. Was sich im nachhinein auch als schnell und teuer herausstellen kann.
Vereidigte Übersetzer sind von Berufs wegen zur Geheimhaltung verpflichtet; das sei nur der Ordnung halber erwähnt, denn ein verantwortungsbewusster Umfang mit sensiblen Daten ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, oder?
Margit Sies beispielsweise ist seit den 90-er Jahren beeidigt beim Landgericht München I und befugt, Übersetzungen in deutsch, englisch und spanisch zu beglaubigen.
Was heißt das?
Sie bestätigt mit Rundstempel und Unterschrift die Richtigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Original und gibt an, ob ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie für die Übersetzung vorlag.
Das erklärt bereits, dass Original-Unterlagen nicht unbedingt benötigt werden, dies aber oft sinnvoll ist. Denn gerade Behördendokumente sind in Kopie manchmal schlecht lesbar oder besondere Formate können nur auf dem Postweg übermittelt werden.
Das Layout der Urkunden wird, insbesondere bei der Übersetzung von Zeugnissen, nach Möglichkeit an die Textvorlage angepasst, Schultypen und Abschlüsse werden erklärt, sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht. Und auch jeder einzelne Stempel-Abdruck u. ä. in der Übersetzung wird erwähnt.
Dies erklärt sicher auch eine Mindestpauschale. So dürfen Sie sicher sein, dass auch Ihr Kleinauftrag mit der Sorgfalt bearbeitet wird, die er verdient.
Gut zu wissen:
Bei einer beglaubigten Übersetzung werden keine Dokumente beurkundet oder in der Form zertifiziert, wie dies bei einem Notar geschieht. „Beglaubigt“ wird die Korrektheit der Übersetzung.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur gültig mit Original-Stempelabdruck des Übersetzers, und nicht etwa einer Agentur, und kann nicht online übermittelt werden.
Ausnahme: Ihr Empfänger akzeptiert eine qualifizierte elektronische Signatur.
Das heißt für Ihre Zeitplanung:
Falls Sie sich für die klassische Papierform entscheiden, sollten Sie – zuzüglich zur Bearbeitungszeit – ab 2025 bis zu 3 Tagen Postweg einkalkulieren, sofern Sie die übersetzten Dokumente nicht persönlich abholen.