ORIGINALE ODER KOPIEN
Wie schon erwähnt, werden für eine beglaubigte Übersetzung eher selten Originale benötigt.
Für Kunden ist es hilfreich zu wissen, was eigentlich wie definiert wird.
Laut den Richtlinien zur Urkunden-Übersetzung des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer spricht man von einem
- Original, wenn der letzte Vermerk eine Originalunterschrift oder Stempelabdruck trägt. z.B. Geburtsurkunden, Führungszeugnisse oder Arbeitszeugnisse.
- beglaubigte Kopie, wenn dies ausdrücklich im Text steht oder der letzte Ausdruck eine Originalunterschrift oder Stempel der ausstellenden Behörde trägt. Dies ist z.B. bei Scheidungsurkunden oft der Fall, die zwar in optisch ansprechender Form gestaltet sind, aber in aller Recht als Ausfertigung ausgehändigt werden.
- einer normalen Kopie, wenn bereits der letzte Ausdruck kein entsprechendes Handzeichen trägt.
Mehr Informationen, insbesondere zur Übersetzung von Zeugnissen, finden Si
LESBARKEIT VON DOKUMENTEN
Denkbar einfach: Es wird in der Regel nur übersetzt, was objektiv lesbar ist.
Bei handschriftlichen Eintragungen in alten Urkunden ist es hilfreich, wenn der Auftraggeber persönlichen Daten ergänzend mitteilt.
Was nicht lesbar ist, wird in der Übersetzung entsprechend gekennzeichnet.
Dies gilt auch für unvollständige Stempelabdrucke, u.ä. In solchen Dokumenten stehen dann Vermerke wie: „Anmerkung des Übersetzers: Rest der Jahreszahl nicht erkennbar. / Verweis auf Gesetzestext. Nicht relevant für Inhalt des Dokuments./ „
Zugegeben: Mit solchen Inhalten gewinnt man keine Schönheitswettbewerbe. Sie basieren aber auf offiziellen Richtlinien und den Empfehlungen des Bundesverbands der Übersetzer in Bayern.
VOLLSTÄNDIGKEIT VON DOKUMENTEN
Gerade mit Apps lassen sich heute in Sekunden kinderleicht Scans erstellen.
Investieren Sie aber bitte nochmal eine Minute und überprüfen Sie vor dem Versenden, ob auch wirklich alles lesbar ist.
Achten Sie insbesondere auf
- Seitenränder
- Siegel
- helle Textteile
- (dunkle) Felder, in denen Noten stehen und
- Notenspiegel oder Kontaktdaten am unteren Ende vieler Dokumente.
Bei beglaubigen Übersetzen muss ALLES im Text zumindest erwähnt werden – auch wenn es objektiv für den Auftraggeber unerheblich ist. Gerade bei eiligen Vorgängen sind Rückfragen vorprogrammiert.
AUFLÖSUNG
Senden Sie Dokumente möglichst als pdf in einer Auflösung von ca. 300 dpi. Fotos sind eher ungeeignet.
Da Scans beim konventionellen Postversand als Anlage beigeheftet werden können, wäre mir aus Kundensicht eine akzeptable Optik wünschenswert.
Weitere Informationeon bei den FAQ.