VIELE FRAGEN KOMMEN IMMER WIEDER.

Hier finden Sie die Antworten.

Kosten für beglaubigte Übersetzungen

Meine Zeilenpreise bewegen sich zwischen 1,50 und 2,00 Euro (55 Zeichen); das Mindesthonorar beträgt 50,00 €, netto. Wann immer möglich, erhalten Sie ein Festpreisangebot nach Vorlage des gesamten Textumfangs. Einige Preisbeispiele finden Sie auch hier unter Preise oder bei Zeugnis-Übersetzungen.

Zusatzkosten für Beglaubigung

 

Für die Beglaubigung in Papierform berechne ich 15,00 €, zzgl. MwSt pro Dokument. Für jedes weitere Dokument werden 12,00 € berechnet.

In diesem Preis sind die Versandkosten für normalen Briefversand enthalten. Porto für Einschreiben beim Rückversand von Original-Dokumenten wird separat berechnet.

Für digitale Beglaubigung mit qualifizierter elektronischer Signatur berechne ich pro Dokument/Vorgang/Urkunde  12,00 €, netto.

Wie lange ist in der Regel die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 4-5 Werktage, zzgl. Postweg.

Bei kleinen Umfängen (z.B. Führungszeugnisse, Geburtsurkunden, u. ä. ) ist – je nach Auslastung und mit Aufpreis – eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden möglich, zzgl. Postweg oder Versand mit elektronischer Signatur.

Wie kann ich bezahlen?

Privatkunden zahlen per Vor-Überweisung; die Rechnung folgt mit der Übersetzung. Firmen- und Privatkunden erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und sämtlichen steuerlich relevanten Daten.

Wie werden kleine Umfänge berechnet?

Für kleine Übersetzungsaufträge berechne ich ein Mindespauschale von 50,00 €, zzgl. MwSt.

Werden Ihre Beglaubigungen weltweit akzeptiert?

Ja, sofern die  anfangs erwähnten Anforderung zu vereidigten Übersetzern zugrunde liegen und eine „Certified Translation“ oder ein „Sworn Translator“ gewünscht wird. Im Zweifelsfall sollten beim Empfänger der Übersetzung nochmals Details erfragt werden.

Was ist eine Haager Apostille?

Mit ihr wird die Echtheit einer Urkunde bestätigt. Sie wird erstellt von der Behörde des Staates, in dem sie ausgestellt wurde. Mit ihr ist eine zusätzliche Bestätigung durch das Konsulat des Empfängerlandes nicht mehr erforderlich.

Wie sehen beglaubigte Übersetzungen aus?

Der Übersetzer versieht seine Ausfertigung mit einem Rundstempel, der seine persönlichen Daten trägt und bestätigt mit seiner Unterschrift und Datum die Korrektheit der Übersetzung.

Die Textvorlage wird mit der Übersetzung verbunden (in der Regel mit Klammer und Siegel).

In Bayern bestätigt der Übersetzer, dass er hier vereidigt wurde, vermerkt Ausgangssprache und Zielsprache, Ort und Datum und unterzeichnet.

Eine beglaubigte Übersetzung ist nur gültig mit dem Original-Stempelabdruck und können demzufolge nicht als E-Mail versendet werden. Ausnahme bildet die qualifizierte elektronische Signatur, die EU-weit anerkannt ist.

Achtung: Ein Übersetzer „beglaubigt“ die Korrektheit der Übersetzung, nicht die Echtheit eines Dokuments, wie dies bei einem Notar geschieht.

Werden für beglaubigte Übersetzungen Originale benötigt?

Da keine Dokumente „beglaubigt“ werden im Sinne von beurkundet, ist im Grunde nur entscheidend, dass die Ausgangstexte vollständig und einwandfrei lesbar  vorliegen.

In einer Erklärung auf einem Deckblatt wird erwähnt, ob ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorlag.

Hinweis: Da jede Behörde eigene Vorgaben hat, bitte im Zweifelsfall beim jeweiligen Empfänger vorher nachfragen.

Wie verschicke ich Originale am besten?

 

Am besten per Einschreiben/Einwurf. Bei dieser Variante kann die Sendung nachverfolgt werden, muss aber nicht persönlich in Empfang genommen werden.