Viele Fragen kommen immer wieder.
Hier finden Sie die Antworten
Kosten für beglaubigte Übersetzungen
Zusatzkosten für Beglaubigung
Für die Beglaubigung in Papierform wird oft eine gewisse Pauschale pro Dokument oder pro Vorgang berechnet. Für jedes weitere Dokument werden 12,00 € berechnet.
Hinzu kommt ggf. das Porto für Einschreiben beim Rückversand von Original-Dokumenten.
Wie lange ist in der Regel die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit hängt natürlich vom Auslastungsgrad des jeweiligen Übersetzers aus, beträgt aber in der Regel einige Werktage.
Bei kleinen Umfängen (z.B. Führungszeugnisse, Geburtsurkunden, u. ä. ) ist oft eine schnellere Lieferung oder Abhloung möglich. Fragen lohnt sich immer.
Wie werden kleine Umfänge berechnet?
Für kleine Übersetzungsaufträge wird oft eine Mindestpauschale berechnet.
Werden Beglaubigungen aus Deutschland weltweit akzeptiert?
Ja, sofern die anfangs erwähnten Anforderung zu vereidigten Übersetzern zugrunde liegen und eine „Certified Translation“ oder ein „Sworn Translator“ gewünscht wird. Im Zweifelsfall sollten beim Empfänger der Übersetzung nochmals Details erfragt werden.
Was ist eine Haager Apostille?
Mit ihr wird die Echtheit einer Urkunde bestätigt. Sie wird erstellt von der Behörde des Staates, in dem sie ausgestellt wurde. Mit ihr ist eine zusätzliche Bestätigung durch das Konsulat des Empfängerlandes nicht mehr erforderlich.
Wie sehen beglaubigte Übersetzungen aus?
Der Übersetzer versieht seine Ausfertigung mit einem Rundstempel, der seine persönlichen Daten trägt und bestätigt mit seiner Unterschrift und Datum die Korrektheit der Übersetzung.
Die Textvorlage wird mit der Übersetzung verbunden (in der Regel mit Klammer und Siegel).
In Bayern bestätigt der Übersetzer, dass er hier vereidigt wurde, vermerkt Ausgangssprache und Zielsprache, Ort und Datum und unterzeichnet.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur gültig mit dem Original-Stempelabdruck und können demzufolge nicht als E-Mail versendet werden. Ausnahme bildet die qualifizierte elektronische Signatur, die EU-weit anerkannt ist.
Achtung: Ein Übersetzer „beglaubigt“ die Korrektheit der Übersetzung, nicht die Echtheit eines Dokuments, wie dies bei einem Notar geschieht.
Werden für beglaubigte Übersetzungen Originale benötigt?
Da keine Dokumente „beglaubigt“ werden im Sinne von beurkundet, ist im Grunde nur entscheidend, dass die Ausgangstexte vollständig und einwandfrei lesbar vorliegen.
In einer Erklärung auf einem Deckblatt wird erwähnt, ob ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorlag.
Hinweis: Da jede Behörde und jeder Empfänger eigene Vorgaben hat, bitte im Zweifelsfall beim jeweiligen Empfänger vorher nachfragen.