Da keine Dokumente „beglaubigt“ werden im Sinne von beurkundet, ist im Grunde nur entscheidend, dass die Ausgangstexte vollständig und einwandfrei lesbar vorliegen.
In einer Erklärung auf einem Deckblatt wird erwähnt, ob ein Original, eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie vorlag.
Hinweis: Da jede Behörde und jeder Empfänger eigene Vorgaben hat, bitte im Zweifelsfall beim jeweiligen Empfänger vorher nachfragen.