Gestern wurden im bayerischen Radio Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen interviewt, welche Frage sie am häufigsten von Besuchern, Kunden, etc. zu hören bekommen.
Bei mir ist es keine Frage, sondern eine Feststellung:
„Eigentlich könnte ich es ja selbst machen, aber …“
alternativ:
„Ich hab da schon was vorbereitet…. Sie müssen nur noch den Stempel drauf setzen.“
Kleine Erklärung am Rande: Es geht hier um beglaubigte Übersetzungen. Die darf hierzulande nicht jedermann anfertigen. Und das hat auch seinen Grund. Denn Übersetzer darf sich in Deutschland jeder nennen. Wirklich jeder.
Gibt es dafür eigentlich einen vernünftigen Grund?
Zugegeben: Es bedarf schon ein paar warmer Worte, einem Kunden klar zumachen, dass es eben nicht reicht, ein halbwegs vernünftiges Englisch im Koffer zu haben, um z.B. den Richtlinien zur Urkundenübersetzung der Bayerischen Justiz gerecht zu werden. Und dass selbst bei einem schnöden amtlichen Dreizeiler von der Sichtung des ersten Stempels bis zum letzten Händedruck schon mal eine Stunde Arbeitszeit dahingeht. Und manch Student findet es dann doch nicht mehr so prickelnd, sich mit der Übertragung von Notenspiegeln und der Kenntlichmachung von Rechtsbehelfsbelehrungen auseinander zu setzen. Dafür gibt es auch noch keinen Google Translator. Falls ich etwas verpasst habe, bitte sofort melden 🙂