Preisbeispiele für die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten
Sprachkombination englisch-deutsch-englisch / spanisch-deutsch-spanisch
Hätten Sie`s gedacht?
Der Beruf des Übersetzers ist in Deutschland nicht geschützt.
Deshalb steht es jedem frei, mit attraktiven Angeboten zu locken – oder Honorare zu kalkulieren, die möglicherweise Erfahrung und Ernsthaftigkeit der Dienstleistung widerspiegeln.
Für kleine Umfänge berechne ich ein Mindesthonorar von 50,00 €, netto.
Grundsätzlich berechne ich mein Honorar nicht auf Basis von Wörtern, Zeilen oder Buchstaben.
Vielmehr spiegeln meine Preise den Service, den ich Kunden zur Verfügung stelle, und die Tatsache, dass die Zusammenarbeit möglicherweise schneller und unkomplizierter abläuft, als mit manch großer Agentur, die Dank Google Anzeigen zwar omnipräsent ist, aber Ihren Auftrag oft nur an billige Sub-Unternehmer weiterreicht, die gerade verfügbar sind und in der passenden Zeitzone leben.
Einige Preisbeispiele aus der Vergangenheit:
Abiturzeugnis ca. 90,00 €
Diplome, je nach Umfang ab 30,00 €
Arbeitszeugnis, 2 Seiten, ca. 80,00 €
Handelsregister-Auszug, 2 Seiten, ca. 90,00 €
Scheidungsurteil, je nach Umfang ca. 150,00 €
Ausländische Urkunden (Heirat, Geburt), ca. 100,00 €
je nach Umfang
Beglaubigung in Papierform, 1 Dokument 15,00 €
Die Kosten variieren je nach Formatierungsaufwand, Lesbarkeit und notwendigen Recherchen, z.B. bei Abkürzungen in Behördendokumenten und Formularen.
Sämtliche Preisangaben zzgl. MwSt.