FRAGEN ZU ZEUGNIS-ÜBERSETZUNGEN?

Bestnoten für die Antworten.

Was kosten beglaubigte Zeugnis-Übersetzungen?
Wie werden Zeugnis-Übersetzungen ausgefertigt?
Wie lange muss ich auf meine Zeugnis-Übersetzungen warten?
Was kostet die Beglaubigung?
Kann ich die Zeugnisübersetzungen als Scan erhalten?
Kann ich mehrere Ausfertigungen erhalten?
Werden sämtliche Vermerke in Zeugnisse übersetzt?
Kann ich beglaubigte Kopien von Zeugnisse erhalten?
Kann ich Exemplare nachbestellen?
Muss ich Original-Dokumente vorlegen?
Wie berechnen Sie kleine Aufträge?

Was kosten beglaubigte Zeugnis-Übersetzungen?

Die Kosten hängen immer vom zu erwartenden Aufwand ab.

Grundsätzlich versuche ich, das Format der Dokumente beizubehalten. Eine schlichte Auflistung von Studienergebnissen/Transcripts erfordert weniger Arbeitszeit, als das Layout bestimmter Urkunden, Tabellen, etc.

Ein deutsches Abiturzeugnis kostet ca. 90,00 €; Diplome und Zeugnisse, je nach Umfang und Inhalt, 25,00 bis 80,00 € pro Exemplar.

Wie werden Zeugnis-Übersetzungen ausgefertigt?

Die Zeugnisse werden im Original oder als Scan vorlegt und der Übersetzung als Kopie angeheftet.

In einem Beiblatt wird erwähnt, ob für die Übersetzung ein Original oder eine Kopie vorlag. Das Ganze wird mit Datum, Stempel und Siegel und meiner Unterschrift versehen.

Wie lange muss ich auf meine Zeugnis-Übersetzungen warten?

In der Regel 4-5 Werktage ab Beauftragung bzw. Zahlungseingang.

Was kostet die Beglaubigung?

Pauschal 15,00 € für 1 Dokument, weitere Dokumente je 10,00 €.

Kann ich die Zeugnisübersetzungen als Scan erhalten?

Die beglaubigte Ausfertigung ist nur gültig mit Original-Stempel und Unterschrift.
Eine WORD-Version erhalten Sie in jedem Fall kostenfrei vorab zur späteren Verwendung. Auf Wunsch bzw. falls der Empfänger der Übersetzung dies akzeptiert, erhalten Sie eine digitale Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur zum Preis von 12,00 € pro Dokument.

Kann ich mehrere Ausfertigungen erhalten?

Natürlich. Zweitausfertigungen werden ebenso mit 10,00 € abgerechnet. Bei digitaler Signatur erübrigt sich diese Frage 🙂

Werden sämtliche Vermerke in Zeugnisse übersetzt?

Alle Fächer und Noten werden übersetzt bzw. dem Leser erläutert. Juristische Vermerke, Anmerkungen zum Schulsystem, Codes in Transcripts und ähnliche Inhalte werden in der Regel ausgelassen und die jeweilige Stelle deutlich gekennzeichnet.

Kann ich beglaubigte Kopien von Zeugnisse erhalten?

Nein, denn ich beurkunde keine Dokumente, sondern bestätige die Korrektheit der Übersetzung. Beglaubigte Kopien werden in der Regel an der Universität, im Schulsekretariat, auf manchen Gemeinden oder bei Notaren angefertigt.

Kann ich Exemplare nachbestellen?

Spätere Ausfertigungen im laufenden Jahr ab 25,00 €, zzgl. MwSt.

Muss ich Original-Dokumente vorlegen?

Grundsätzlich nicht. Ich übersetze vom Scan und hefte diesen der Übersetzung bei. Allerdings bin ich laut den Richtlinien für Urkunden-Übersetzer in Bayern verpflichtet, zu erwähnen, welcher Dokumenttyp mir beim Ausgangstext vorlag (Original, beglaubigte Kopie, etc.). Sie sollten beim Empfänger der Übersetzung dessen Vorgaben erfragen.

Wie berechnen Sie kleine Aufträge?

Für kleine Umfänge berechne ich ein Mindesthonorar von 50,00 €.